Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der raumordnerischen Zulässigkeit für die Errichtung und den Betrieb von neun Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12 und 318/1 sowie in der Flur 5, Flurstücke 311/6 und 311/17.
Eine Inbetriebnahme der Windenergieanlagen soll voraussichtlich im Juni 2020 erfolgen.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von neun Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 149 mit einem Rotordurchmesser vom 149 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Ge-samthöhe von 238,5 m sowie mit einer Leistung von je 4,0 MW (Gesamtleistung 36 MW).
Im Rahmen der Errichtung dieser Windenergieanlagen wird eine Fläche von 83.546 m² Wald gerodet.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es handelt sich um eine Anlage nach Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Aufgrund von 14 in weiteren Verfahren beantragten WEA, die in einem nach § 2 Abs. 5 S. 2 UVPG vorgesehenen Vorranggebiet W 20 St. Gangloff/Eineborn liegen, handelt es sich zudem um ein Vorhaben nach Nr. 1.6.1 (X) der Anlage 1 des UVPG. Wegen der erforderlichen Waldumwandlung liegt ferner ein UVP-Pflichtiges Vorhaben nach Nr. 17.2.2 (A) der Anlage 1 zum UVPG vor. Ein UVP-Bericht hat die Antragstellerin am 06.06.2019 erstellt und eingereicht.
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27.04.2020
27.11.2019
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