Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurde auf Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Planunterlagen sowie des seinerzeitigen Planungsstandes vorgesehen, dass im Bereich südlich der Insel Norderney die Austrittspunkte der Kabelschutzrohre, resultierend aus den HDD-Bauaktivitäten der Vorhaben BalWin1 und BalWin2, durch die eingesetzte Kabelverlegebarge nicht direkt angefahren werden können. Folglich ist der Abschnitt zwischen dem Endpunkt der durch die Kabelverlegebarge herstellbaren Kabeltrasse und den Austrittspunkten der Kabelschutzrohre in offener Bauweise zu installieren. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der Kabelschutzrohrenden im Norderneyer Inselwatt mit der Kabelverlegebarge ergibt sich aus bauzeitlich-logistischen sowie bautechnischen Restriktionen. Abweichend von der ursprünglich beantragten halbgeschlossenen Verlegeweise mittels Vibroschwert ist daher eine Ausführung in offener Bauweise erforderlich. Für die Durchführung der Wattkabelinstallation ist der Einsatz einer sogenannten „Flat Top Barge“ erforderlich, von welcher aus mittels Wattbaggern die HDD-Austrittspunkte angesteuert und für den späteren Kabeleinzug vorbereitet werden. Darüber hinaus dient die Barge als Bereitstellungsfläche für weiteres im Rahmen der Kabelinstallation benötigtes Gerät und Material.Ergänzend ist auf der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Baustelleneinrichtungsfläche „Am Leuchtturm“ die Einrichtung einer Grundwasserhaltung erforderlich, um die planfestgestellten Muffengruben ordnungsgemäß herstellen zu können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
10.07.2025