Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LEW Wasserkraft GmbH hat namens und im Auftrag der ODK unter Planvorlage die Plangenehmigung für die Durchführung einer Dammanpassung entlang der Dämme im Oberwasser des Kraftwerks Oberelchingen beantragt. Der Ausbau des Donauufers stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar. Ein Gewässerausbau bedarf nach § 68 WHG der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung der zuständigen Behörde und benötigt weiterhin eine UVP-Vorprüfung. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wonach das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls durch das Landratsamt Neu-Ulm bedarf. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Az.: 42-6414.2/1 Landratsamt Neu-Ulm
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 731 7040-0 |
Fax: | +49 731 7040-8999 |
URL: | https://www.landkreis-nu.de/ |
Datum der Entscheidung
09.07.2020