Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Plukon Brenz GmbH, Am Brenzer Kanal 2 in 19306 Brenz beabsichtigt die wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebendgewicht oder mehr je Tag am Standort 19306 Brenz, Gemarkung Brenz, Flur 1, Flurstücke 167/7 durch die Erweiterung der Schlachtkapazität von 460 auf 508 t/d Lebendgewicht. Hierfür wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen (Schall, Geruch) auf das Schutzgut Mensch. Erhebliche zusätzliche Auswirkungen durch die geplante Anlage können ausgeschlossen werden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM)

Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

22.07.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung04.08.2025_UVP-VP_neg_AmtlAnz_PlukonBrenzGmbH ( Bekanntmachung04.08.2025_UVP-VP_neg_AmtlAnz_PlukonBrenzGmbH.pdf )