Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Sinzig hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ausbau des Hellenbachs (Gewässer III. Ordnung) beantragt. Eine UVP-Vorprüfung ist erfolgt. Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler stellt für das Vorhaben fest, dass sich aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Ahrweiler
Rheinland-Pfalz
Deutschland
| E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Datum der Entscheidung
26.03.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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