Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein hat der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Elbuferstr. 82, 21502 Geesthacht, die Genehmigung für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe am Zwischenlager am Standort Krümmel gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in der Fassung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist, erteilt. Ferner hat die Stadt Geesthacht – Fachdienst Bauordnung – mit Bescheid vom 29. April 2020 (Aktenzeichen 25-sm - 114-17 (49-82)) gemäß § 73 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Juli 2024 (GVOBl. 2024, 504) in der zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden Fassung die Genehmigung zum Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erteilt. Gemäß § 181 StrlSchG i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 und § 17 sowie § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist, werden der verfügende Teil des Bescheids und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt in Anwendung des § 15 Absatz 3 Satz 3 AtVfV die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Die Bescheide enthalten Auflagen und Hinweise. Je eine Ausfertigung des gesamten Bescheids liegt in der Zeit vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 6. November 2026 während der Dienststunden • im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Pförtnerloge, montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr, • bei der Stadt Geesthacht, Fachdienstleiter Bauordnung, Markt 15, 21502 Geesthacht, Raum 413, donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung jeweils bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Die Genehmigungsbescheide sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/reaktorsicherheit/kkwKruemmel sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
MEKUN Abt. V 3 (Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz)
Mercatorstr. 3
24106
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
| E-Mail: | Genehmigungsverfahren.KKW@mekun.landsh.de |
| Telefon: | 0431-988-0 |
| URL: | http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
08.09.2026
Auslegungsinformationen
Entscheidung
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