Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im betroffenen Bereich grenzt die Durach direkt an den Mühlenweg und die dazugehörige Bebauung. Hier ist die Böschung bzw. die provisorische Böschungssicherung teilweise marode und die Standfestigkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet, wodurch die parallel zum Gewässer verlaufenden Versorgungsleitungen – insbesondere Gas- und Wasserleitung – akut gefährdet sind. Der Antragsteller plant daher den Einbau einer dauerhaft standsicheren Ufersicherung am orographisch linken Ufer der Durach im Bereich des Mühlenweges bzw. auf den Grundstücken Flur Nr. 121/3, 111/21, 115/18 und 121/3, Ge-markung Durach. Die Böschung soll mittels großformatiger Natursteine neu gesichert und in den benötigten Bereichen so zurückgebaut werden, damit der Bachlauf das benötigte Volumen für den Hochwasserschutz erhält. Die geplante Ufersicherung erfordert aufgrund ihrer Breite und Stärke, sowie der Nähe zu den bestehenden Leitungen und Wegen, eine entsprechende Positionierung, die ein Hineinragen in den vorhandenen Gewässerquerschnitt zur Folge hat. Zur Erhaltung des Abflussquerschnitts wurden auf der orographisch rechten Seite der Durach (gegenüber des betroffenen Bereichs am Mühlenweg) bereits bauliche Anpassungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten durchgeführt. Es wurden hier Aufweitungsarbeiten durchgeführt und es erfolgte eine Böschungssicherung mittels großformatigen Steinen. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden, sollen nun aber aufgrund der baulichen Anpassung am Mühlenweg und dem damit beantragten Gewässerausbau mit in die Plangenehmigung aufgenommen werden. Des Weiteren wurde durch eine Vermessung eine Erhöhung der Bachsohle festgestellt (zwischen den Querprofilen A8 und A9 bis stromabwärts zu den Profilen A2 und A10), welche im Zuge der Böschungssanierung auf das ursprüngliche Höhenniveau korrigiert werden soll, um die Leistungsfähigkeit der Durach wiederherzustellen. Es wurden hydraulische Nachweise geführt, die belegen, dass mit den Gesamtmaßnahmen keine Verschärfung der Abflusssituation für die Anlieger im HQ100-Fall zu erwarten ist. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist es notwendig, dass drei bestehende Bäume und zusätzliches Gebüsch im Böschungsbereich gefällt bzw. gerodet werden. Aufgrund der Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop wurde von der Gemeinde Durach ein Ausgleich über das Ökokonto beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
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87527
Sonthofen
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 8321 612-373 |
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Datum der Entscheidung
12.08.2025