Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Eich, Hauptstr. 26, 67575 Eich, beantragt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Mettenheim, die Durchführung eines wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für die Beseitigung (Entwidmung) eines Grabenabschnittes (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Mettenheim, Flur 5 Nr. 252 (UTM – Rechtswert 451.336/ Hochwert 5.509.476). Der katastermäßig ausgewiesene Grabenabschnitt hat keine wasserrechtliche Funktion mehr. Bei diesem handelt es sich um einen ehemals künstlich angelegten Entwässerungsgraben, welcher verlandet ist und einer Versickerungsmulde gleicht. Ein Zu- oder Abfluss zu dem zeitweisen wasserführenden Graben am südlichen Ende des Gewässers ist nicht mehr vorhanden. Zudem ist die Verbindung der Grabenparzelle nach Norden zu einem weiteren Entwässerungsgraben durch einen landwirtschaftlichen Weg ohne Durchlass abgeschnitten. Die allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232
Alzey
Postfach
1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Telefon: | 06731 408-0 |
Fax: | 06731 408-84444 |
URL: | https://www.kreis-alzey-worms.eu/ |
Datum der Entscheidung
01.10.2025