Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Eich, Hauptstr. 26, 67575 Eich, beantragt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Mettenheim, die Durchführung eines wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für die Beseitigung (Entwidmung) eines Grabenabschnittes (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Mettenheim, Flur 5 Nr. 252 (UTM – Rechtswert 451.336/ Hochwert 5.509.476). Der katastermäßig ausgewiesene Grabenabschnitt hat keine wasserrechtliche Funktion mehr. Bei diesem handelt es sich um einen ehemals künstlich angelegten Entwässerungsgraben, welcher verlandet ist und einer Versickerungsmulde gleicht. Ein Zu- oder Abfluss zu dem zeitweisen wasserführenden Graben am südlichen Ende des Gewässers ist nicht mehr vorhanden. Zudem ist die Verbindung der Grabenparzelle nach Norden zu einem weiteren Entwässerungsgraben durch einen landwirtschaftlichen Weg ohne Durchlass abgeschnitten. Die allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Alzey-Worms

Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Postfach 1360
55221 Alzey
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@alzey-worms.de
Telefon: 06731 408-0
Fax: 06731 408-84444
URL: https://www.kreis-alzey-worms.eu/
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

01.10.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

251001 Allgem. Vorprüfung UVPG ( 251001 Allgem. Vorprüfung UVPG.pdf )
251001 Bekanntgabe UVPG ( 251001 Bekanntgabe UVPG.pdf )