Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Einreichung des Genehmigungsantrags der mdp GmbH & Co. WP Atzendorf KG wurde die Errichtung und der Betrieb von 9 WKA im Windpark Atzendorf beantragt. Das Vorhaben ist zugleich auch als Anlage im UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit) gelistet. Gemäß § 4 UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Zulassungsentscheidung dienen soll. Gemäß § 5 UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14a für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Bei dem o. g. Antrag handelt es sich um ein Neuvorhaben, welches gem. UVPG Anlage 1, Nr. 1.6.2 in der Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist. Demnach war eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 1 UVPG durch die zuständige Behörde durchzuführen. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wurde durch die zuständige Behörde (Untere Immissionsschutzbehörde - UIB) am 26.4.2024 festgestellt und dem Antragsteller sogleich mitgeteilt, dass die Erweiterung des Windparks Borne um die WKA N22 und um 8 WKA (WKA A1-A8) im Windpark Atzendorf nicht UVP-pflichtig ist, da nach Einschätzung der UIB das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung wurde gem. § 5 Abs. 2 UVPG im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 06/2025 vom 04.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Fachdienst Natur und Umwelt
Salzlandkreis
Untere Immissionsschutzbehörde

Ermslebener Str. 77
06449 Aschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-slk.de
Telefon: 03471 684-0
Fax: 03471 684-2828
URL: https://www.salzlandkreis.de/
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Datum der Entscheidung

26.04.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung neg. UVP-Vorprüfung 9 WKA ATZ ( Bekanntmachung neg. UVP-Vorprüfung 9 WKA ATZ.pdf )