Geplant ist die Erweiterung der Aufstellorte und die Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von 4,9 auf 7,0 MW Feuerungswärmeleistung für alle gleichzeitig in Betrieb befindlichen Aggregate im Bereich des Olympiaparks Berlin in 14053 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Bei der Anlage handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 5 UVPG war deshalb festzustellen, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
I C: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde
Herr Michael Kopenhagen
Brückenstraße 6
10179
Berlin
Deutschland
E-Mail: | michael.kopenhagen@senuvk.berlin.de |
URL: | http://www.berlin.de/sen/uvk/ |
03.09.2019
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