Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Große Kreisstadt Flöha hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmi-gungsverfahrens nach § 39 Abs. 5 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Flöha be-ansprucht. Das Vorhaben hat den Ersatzneubau für die Kirchenbrücke über die Flöha in der Stadt Flöha zum Gegenstand. Die Brücke dient der Verbindung des nordwestlichen und des südöstlichen Teils von Flöha zwischen der Turnerstraße und der Talstraße für den motorisierten Nahverkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer. Vorgesehen ist der Ersatzneubau der Kirchenbrücke als Stahlbrücke von ca. 40 m Länge an gleicher Stelle wie das Bestandsbauwerk.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.06.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.10.2018 - 07.11.2018