Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf Antrag der Stadtentwässerung Augsburg führt die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, ein Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) in Verbindung mit den Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch. Besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, muss das Verfahren den Anforderungen des UVPG entsprechen (Art. 69 Satz 3 BayWG). Die Untere Wasserrechtsbehörde hat gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob nach den §§ 6 – 14 UVPG für das o. g. Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Nutzung des Grundwassers (Aufstauen, Absenkung, Umleitung und Einleitung in den Lech) wurde 1999 durch die Untere Wasserrechtsbehörde genehmigt und wird unverändert beantragt. Das Vorhaben dient der Entlastung der durch hohe Grundwasserstände gekennzeichneten Situation im Textilviertel. Im Rahmen des Vorhabens wird eine rechnerisch mögliche jährlichen Entnahmemenge von ca. 28,98 Mio. m³ beantragt, da von einer maximal möglichen Einleitungsmenge in den Lech bei HHQ von 598 l/s an der Einleitungsstelle bei Fluß-km 43,5 und 321 l/s an der Einleitungsstelle bei Fluß-km 44,7 ausgegangen wird. Die maximale Einleitungsmenge in den Lech wird mit der maximalen Entnahmemenge durch die 34 Brunnen des gemeinsam beantragten Kontingents gleichgesetzt. Damit besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits infolge von § 6 i.V.m. 13.3.1 der Anlage 1 zum UVPG. Somit bedarf es keiner zusätzlichen Vorprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Planunterlagen, die neben einem Erläuterungsbericht, Lageplänen, Querschnitten, Messberichten insbesondere einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht enthalten. Angaben zu Umfang, Auswirkung, Bewertung und Ausgleich des Vorhabens sind den vorgenannten Antragsunterlagen zu entnehmen. Das Umweltamt unterrichtet die Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht und beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens entsprechend den Anforderungen des Art. 73 BayVwVfG.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Augsburg
Umweltamt Augsburg

Schießgrabenstr. 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: stadt@augsburg.de
Telefon: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-7323
URL: http://www.augsburg.de

Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.10.2026 - 25.11.2026

Auslegungsinformationen

Antrag der SEA Absenkung GW im Textilviertel - Bekanntmachungstext Auslegung PlanU ( Antrag der SEA Absenkung GW im Textilviertel - Bekanntmachungstext Auslegung PlanU.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

9-1_UVP-Bericht Endfassung ( 9-1_UVP-Bericht Endfassung.pdf )
9-2_Bestandsplan ausgewaehlte Schutzgueter ( 9-2_Bestandsplan ausgewaehlte Schutzgueter.pdf )