Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag der Fa. Gerharz GmbH vom 24.01.2025 auf Genehmigung der Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart zur Fortführung des Tontagebaus Mehl in der Gemarkung Nentershausen, auf dem Grundstück Nr. 5185/11 tlw, in Flur 52 auf einer Fläche von 1 ha (Rodungsabschnitt R5). Grundlage: Hauptbetriebsplanzulassung vom 02.12.2020 Grundlage: Rahmenbetriebsplanzulassung vom 07.05.2020 Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 des UVPG. Die Allgemeine UVP-Vorprüfung nach § 7 (1) UVPG wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Antragstellerin hat dazu geeignete Unterlagen vorgelegt. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung des Rodungsanschnittes R4 in der genehmigten Erweiterungsfläche des Tontaqebaus Mehl in der Gemarkung Nentershausen keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
MUEEF, Landesforsten
Forstamt Neuhäusel
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | Forstamt.Neuhaeusel@wald-rlp.de |
Datum der Entscheidung
08.05.2025