Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma bws Baden-Württembergische Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG, Burghalde 58, 74831 Gundelsheim, beabsichtigt, den auf Gemarkung der Stadt Gundelsheim bestehenden, 29,5 ha großen Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein in östlicher und nordöstlicher Richtung auf Teilbereiche der Flurstücke Nr. 4140 und 4141 in den Gewannen „Naag“ und „Sechsunddreißig Morgen“ um 9,7 ha zu erweitern. Der aktuelle Rohstoffabbau erfolgt nur noch im östlichsten Teil des bestehenden Steinbruchs und nimmt dabei eine Fläche von ca. 5 ha ein. Von der beantragten Erweiterungsfläche befinden sich 4,8 ha im Eigentum der Stadt Gundelsheim (Flst. Nr. 4140) sowie 4,9 ha im Eigentum des Landes Baden-Württemberg (Staatswald - Flst. Nr. 4141). Im aktuellen Regionalplan Heilbronn-Franken ist in diesem Bereich ein ca. 19,7 ha großes Gebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Vorranggebiet) und ein ca. 6 ha großes Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen (Vorbehaltsgebiet) ausgewiesen. Von diesen Flächen wurden bereits 15,1 ha genehmigt und im Abbau befindlich. Damit ergeben sich insgesamt 10,6 ha an regionalplanerisch ausgewiesenen Flächen für den Rohstoffabbau, die noch nicht genutzt sind. Von den 9,7 ha großen Antragsfläche liegen 1,8 ha im Vorranggebiet für den Abbau und 4,3 ha im Vorbehaltsgebiet für die Sicherung von Rohstoffen. Ein Anteil von 3,6 ha liegt außerhalb der regionalplanerischen Festlegungen. Dies ergibt sich aus einer unter forstlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten durchgeführten Optimierung der Antragsgrenze. Gegenüber dem Ist-Zustand ergeben sich hinsichtlich der Produktionsrate, die aufgrund der vorhandenen Aufbereitungsanlagen begrenzt ist, und damit des betrieblichen Verkehrsaufkommens keine Änderungen. Gegenüber dem genehmigten Bestand soll der Gesteinsabbau mit unveränderten Randbedingungen erfolgen, d.h. die bisher praktizierte Technik der Rohstoffgewinnung, -förderung und -aufbereitung soll auch mit Inanspruchnahme der Erweiterungsfläche beibehalten werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist unmittelbar nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung vorgesehen. Für das Vorhaben wurde eine Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Vorhaben fällt zudem in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 2.1.2 (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) sowie Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG (Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die für das Vorhaben notwendige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung nach § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 UVPG konnte jedoch entfallen, weil die Trägerin des Vorhabens auf freiwilliger Basis die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und ein UVP-Bericht vorgelegt hat. Das Entfallen der Vorprüfung ist zweckmäßig, für das Vorhaben besteht UVP-Pflicht. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben auf Gemarkung der Stadt Gundelsheim ist das Landratsamt Heilbronn.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072
Heilbronn
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@landratsamt-heilbronn.de |
| Telefon: | 07131 994-0 |
| Fax: | 07131 994-190 |
| URL: | http://www.landkreis-heilbronn.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.06.2026 - 22.07.2026
Auslegungsinformationen
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