Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Dr. Konrad Egenolf (Egenolf GbR) hat gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Genehmigung zur Errichtung einer Teichanlage beantragt. Die Teichanlage befindet sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Balduinstein, Flur 5, Flurstücke 1722 und 1723. Die Grundstücke liegen innerhalb der Zone III des abgegrenzten Heilquellenschutzgebietes „Staatl. Fachingen“. Gegenstand des Antrags ist der Ausbau eines aufgrund eines Quellaustritts natürlicherweise vorhandenen, ganzjährig wasserführenden Teiches auf seine anhand vorhandener Vegetation vermutete ursprüngliche Größe. Die künftige Teichanlage wird eine Wasserfläche von rd. 250 m² mit einem Wasservolumen von maximal rd. 158 m³ aufweisen. Es erfolgt keine Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer oder Ähnlichem. Bei der Teichanlage handelt es sich um einen sogenannten „Himmelsteich“, welcher sich durch das aus einer Quelle natürlicherweise austretenden Wasser und Niederschlagswasser füllt. Zur Wasserentnahme sind keinerlei bauliche Anlagen geplant. Zur Begrenzung des Wasserstandes wird ein Notüberlauf angelegt, welcher in Richtung des Hanggebiets der Lahn entwässert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Rhein-Lahn-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Datum der Entscheidung
25.07.2025