Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II hat eine Größe von rund 27 ha und umfasst überwiegend weinbauliche Nutzflächen. Das Stammverfahren Wolfsheim wurde am 11.11.2015 durch Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück nach § 86 Abs. 1, Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet. Durch Teilungsbeschluss vom 16.05.2023 wurde das Verfahrensgebiet Wolfsheim II gebildet. Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II liegt westlich direkt angrenzend an die Ortslage Wolfsheim in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Ziel des Bodenordnungsverfahrens ist es, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere der Agrarstrukturverbesserung im Weinbau, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes zu ermöglichen und durchzuführen.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion)

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: flurbereinigung@add.rlp.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

11.06.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP-Verzicht_Wolfsheim_II ( Bekanntmachung_UVP-Verzicht_Wolfsheim_II.pdf )