Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II hat eine Größe von rund 27 ha und umfasst überwiegend weinbauliche Nutzflächen. Das Stammverfahren Wolfsheim wurde am 11.11.2015 durch Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück nach § 86 Abs. 1, Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet. Durch Teilungsbeschluss vom 16.05.2023 wurde das Verfahrensgebiet Wolfsheim II gebildet. Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II liegt westlich direkt angrenzend an die Ortslage Wolfsheim in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Ziel des Bodenordnungsverfahrens ist es, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere der Agrarstrukturverbesserung im Weinbau, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes zu ermöglichen und durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion)
Rheinland-Pfalz
Deutschland
| E-Mail: | flurbereinigung@add.rlp.de |
Datum der Entscheidung
11.06.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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