Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma ABO Wind AG beantragt gem. § 4 i.V.m. § 19 Abs. 3 BImSchG in der Gemarkung Lockweiler (Stadt Wadern), Flur 1, Flurstücke 66/2, 55/4, 57/1, vier Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Geplant sind vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 131 mit einer Gesamthöhe von ca. 230 m (Nabenhöhe 164 m, Rotodurchmesser 131 m) und einer elektrischen Nennleistung von je 3,3 MW.
Mit Schreiben vom 16.09.2019 wurde der Antrag allerdings modifiziert und der Antrag für die WEA 2 zurückgenommen.
Die geplanten Standorte befinden sich innerhalb der im Entwurf der 1. Änderung zum Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Wadern ausgewiesenen Konzentrationsfläche "Wenzelstein".
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Aufstellplätze (Baugrundstücke) der Windenergieanlagen und die zugehörigen Kranstellplätze.

Die Antragstellerin hat sich freiwillig zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden.

Die Zuwegung sowie die Kabeltrasse sind nicht Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmgigungsverfahrens.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Saarland

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes, Saarbrücken

Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Saarland
Deutschland

E-Mail: lua@lua.saarland.de
Telefon: 0681/8500-0
Fax: 0681/85001384
URL: https://www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

29.10.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Genehmigung ( Bekanntmachung Genehmigung.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

15.03.2018 - 15.03.2018

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachungstext Windpark Wadern Wenzelstein ( Bekanntmachungstext Windpark Wadern Wenzelstein.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

21.12.2017 - 26.01.2018

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext Windpark Wadern Wenzelstein ( Bekanntmachungstext Windpark Wadern Wenzelstein.pdf )