Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Änderung von Bautätigkeiten und Lagerung von Geräten, Material und Seilzugeinrichtungenauf genehmigten Arbeitsflächen im Naturschutzgebiet NSG „Sielbektal, Kreuzkamper Seenlandschaft und umliegende Wälder“ Im Ausgangsbeschluss vom 16.07.2025 sind vermeintlich Regelungen für die Neubaumasten Nr. 1 und Nr. 2 in der Nebenbestimmung A.III.3.1.27 festgelegt worden. In der textlichen Formulierung der Nebenbestimmung sind „sämtliche Lagerungen von Geräten und Materialien auf den Flächen des NSG „Sielbektal, Kreuzkamper Seenlandschaft und umliegende Wälder" „untersagt.“ Es wird diese Auflage entfallen mit der 1. Planänderung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)
Mercatorstraße 5
24106
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | posteingang@afpe.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/afpe |
Datum der Entscheidung
15.10.2025