Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Gewässerpflegeverband Bille hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Erneuerung der Verrohrung des Gewässers Heierbek (1.10.4.2.1) von Stat. 0+357 bis Stat. 0+384 gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG ge-nannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 13. November 2025 Az.: 651-41/045-013 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Christiane Flick
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
| E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
| URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
13.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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