Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gewässerpflegeverband Bille hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Erneuerung der Verrohrung des Gewässers Heierbek (1.10.4.2.1) von Stat. 0+357 bis Stat. 0+384 gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG ge-nannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 13. November 2025 Az.: 651-41/045-013 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Christiane Flick

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

13.11.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Amtliche Bekanntmachung UVP ( Amtliche Bekanntmachung UVP, gez. Unterschrift.pdf )