Die Firma Norddeutsche Gesellschaft zur Ablagerung von Mineralstoffen mbH - norgam - plant eine Änderung der Oberflächenabdichtung des Deponieabschnittes 2 der Massenabfalldeponie Alversdorf. Damit verbunden ist eine Änderung der Bepflanzung des Deponiekörpers von Tief- auf Flachwurzler.
Die Entsorgungsanlage in Form einer Monodeponie für mineralische Massenabfälle wurde durch den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld (heute Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG -) am 21.03.1997 unter dem Aktenzeichen -21 - 66/96 - W 2000 Bh. 4 - 111 - genehmigt.
Der Standort des Vorhabens befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schöningen im Landkreis Helmstedt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2, wenn für das Vorhaben keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben sind.
Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.
Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | andreas.schleicher@LBEG.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323 9612 228 |
Fax: | +49 (0)5323 9612 258 |
09.01.2020
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