Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Müssingen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, (Antragstellerin/ Vorhabenträgerin) hat mit Antrag vom 13.02.2025 die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Müssingen, II. Bauabschnitt (BA), gem. §§ 4, 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt des bereits mit 4 WEA bestehenden Windparks Müssingen, (I. BA, Az. I20200020), so dass die beantragte Neuerrichtung eine Erweiterung einer „Windfarm“ i.S.d. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) darstellt. Auf Antrag der Vorhabenträgerin vom 31.10.2025 wird die Verfahrensführung in ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 19 BImSchG geändert. Aufgrund der Verfahrensänderung ergeben sich keine Änderungen an der Feststellung der UVP-Vorprüfung.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Uelzen, Niedersachsen
Untere Immissionsschutzbehörde

Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Telefon: +49 (0)581 82 247
Fax: +49 (0)581 82 435
URL: https://www.landkreis-uelzen.de/
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Datum der Entscheidung

09.10.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025-10-09 Feststellung UVP-Pflicht gem. § 5 UVPG - allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ( 2025-10-09 Feststellung UVP-Pflicht gem. § 5 UVPG - allgemeine Vorprüfung im Einzelfall.PDF )