Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft AOM Infrastrukturprojekt 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die ge- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungs- gesetzes (FlurbG) beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

03.11.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025.11.03 Bekanntmachung UVP_AOM-Infrastrukturprojekt-2 ( 2025.11.03 Bekanntmachung UVP_AOM-Infrastrukturprojekt-2.pdf )