Allgemeine Vorhabenbeschreibung

St 2292, Ausbau St 2286-Hainhof, BA 3 (nördlich Frickenhausen) Plangenehmigung Gewässerausbau des Greissergrabens Plangenehmigung § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beantragte mit Schreiben vom 22.12.2022, ergänzt durch Nachreichungen am 02.03.2023, die wasserrechtliche Genehmigung gem. § 67 i. V. m. § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ausbau St 2286-Hainhof, BA 3 (nördlich Frickenhausen). Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) i. V. m. Anlage 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkun- gen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeits- prüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
König, Eva, Frau

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: eva.koenig@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-351
Fax: +49 9771 94-81 351
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

17.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ausbau St 2286-Hainhof, BA 3 (nördl. Frickenhausen) ( Bekanntmachung Ausbau St 2286-Hainhof, BA 3 (nördl. Frickenhausen).docx )