Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die BENS Biogas GmbH & Co.KG, Appenfelden 76, 91483 Oberscheinfeld, beantragt gem. § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines Speicherkraftwerks mit BHKW-Gebäuden (2 Satelliten-BHKW mit je 3.608 kWFWL), Reingasspeichers (ca. 16.640 m³ Gasspeichervolumen), Wärmepufferspeichers (ca. 3000 m³ Fassungsvolumen), einer Mikrogasleitung, Trafostation und eines Löschwasserteichs auf dem Grundstück, Fl.Nr. 322, Gemarkung Appenfelden. Die BENS GmbH betreibt bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage. Um sich an die neuen Gegebenheiten des Marktes anzupassen wird zur Versorgung einer benachbarten Gärtnerei und anderen Nahwärmeabnehmern eine Wärmezentrale entstehen. Die Betriebseinheit der Blockheizkraftwerke übertrifft eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, weshalb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i. S. von § 2 Abs. 4 Nr. 1 a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2, Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 S. 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Der Anlagenstandort liegt westlich von Appenfelden und ist insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flächen umgeben. Das nächstgelegene bedeutende Oberflächengewässer ist der südlich gelegene Appenbach. Zudem liegt der Standort im Landschaftsschutzgebiet „Naturparkt Steigerwald“ (vgl. Nr. 2.3.4 Anlage 3 UVPG. Nordwestlich, sowie südöstlich der Anlage befinden sich jeweils Biotope (vgl. Nr. 2.3.7 Anlage 3 UVPG). Gemäß fachlicher Einschätzung (insb. naturschutzfachlich) sind für die Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de
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Datum der Entscheidung

18.08.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2025-82_Bekanntmachung_UVP_unterschrieben ( I-2025-82_Bekanntmachung_UVP_unterschrieben.pdf )