Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung und Einleitung in ein Oberflächengewässer II. Ordnung (Leine) Südschnellweg, B 3, Gemarkung Döhren, Flur 5, Flurstück 150/55 und Flur 1, Flurstücke 1/10 und 35/25. Auf dem genannten Grundstück ist der Neubau des Südschnellweges (Trogstrecke) geplant. Für die statische Absicherung der Teilbauwerks Dock 10 der geplanten Unterführung ist eine Ankersetzung notwendig. Um die erforderliche Maßnahme durchführen zu können, ist eine Grundwasserabsenkung notwendig. Dazu ist eine temporäre geschlossene Grundwasserhaltung mittels Vakuumspülfilter bzw. ein Zutage fördern von Grundwasser mit einhergehende Grundwasserspiegelabsenkung bei einem Absenkziel von 1,10 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in die Leine eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring, Einleitung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers in ein Oberflächengewässer sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Gehölz und Vegetation) nicht zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29 Gewässerschutz Ost
Hildesheimer Straße 20
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Niedersachsen
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Telefon: | +49 (0)511 616-21055 |
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Datum der Entscheidung
10.09.2025