Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma WENTOWSEE Agrar und Tierzucht GmbH, Ribbecker Weg 11 in 16775 Gransee OT Altlüdersdorf, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Ribbecker Weg 11 in 16775 Gransee OT Altlüdersdorf in der Gemarkung Altlüdersdorf, Flur 6, Flurstück 32/1 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Altlüdersdorf wird vor allem die Flexibilisierung der Biogasanlage beantragt. Im Rahmen der Flexibilisierung soll die Anlage wie folgt erweitert werden: Errichtung BHKW mit 600 kW elektrischer Leistung (1,5 MW FWL) im Container, Errichtung Wärmepufferspeicher (200 m³), Änderung des Gasraumes über dem Fermenter um 1.100 m³ durch geänderte Folienabdeckung (neu: Halbkugelform), Aufstellung Harnstofftank (5 m³), Aufstellung Aktivkohlefilter (2 m³). Die bestehenden Zündstrahlmotoren fungieren zukünftig als Redundanz. Die Durchsatzkapazität soll von 59,5 t/d auf 28,7 t/d reduziert werden. Die erzeugte Biogasmenge erhöht sich auf maximal 1,2 Mio. Nm³/a. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.4.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Da die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass mit dem Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) „Obere Havelniederung“ (DE 3145-421) besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, hat die Behörde in der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien geprüft, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Von der Erweiterung der Biogasanlage sind keine Auswirkungen auf das vorhandene SPA zu erwarten, da der Abstand von 520 m als ausreichend angesehen wird und somit weder ein anlagenbezogener Nährstoffeintrag erfolgt noch eine Störung der geschützten Avifauna durch Fahrzeugbewegungen zu erwarten ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
23.01.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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