Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Auf Antrag der Vorhabenträgerin wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch-geführt. Die B 311 beginnt an der A 81 bei Geisingen und führt über Tuttlingen, Riedlingen, Ehingen bis nach Ulm. Sie ist eine wichtige überregionale Verbindungsstraße im südlichen Baden-Württemberg. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der B 311 in Ehingen (Donau) auf drei Fahrstreifen ab dem Anschluss der Ulmer Straße in Richtung Ulm bis ca. 140 m nach der Querung des Hauptwirt-schaftsweges Nasgenstadt – Heufelden. Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird die plangleiche Ein-mündung der L 259 zu einem teilplanfreien Knotenpunkt umgebaut und das Wegenetz angepasst. Am neuen Knotenpunkt wird auch das nördlich der B 311 gelegene Wohngebiet Rosengarten der Stadt Ehingen an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Maßnahme liegt im Alb-Donau-Kreis auf dem Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ehingen (Donau) und auf den Gemarkungen Ehingen und Nasgenstadt. Der Ausbau erfolgt im bestehenden Straßennetz der B 311 und der L 259. Das Straßennetz wird nicht verändert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@rpt.bwl.de |
| Telefon: | 07071 757-0 |
| Fax: | 07071 757-3190 |
| URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.02.2026 - 02.03.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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