Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens „Ausbau der B 292, planfreier Anschluss der K 4281 bei Sinsheim“. Es liegt auf den Gemarkungen Sinsheim und Waibstadt. Der erste Bauabschnitt umfasst den teilplanfreien Knotenpunktausbau des Anschlusses der K 4281 an die B 292. Er wurde mit Beschluss vom 10.07.2017 planfestgestellt. Der zweite Bauabschnitt um-fasst nun den Ausbau der westlich und östlich an den Knotenpunkt anschließenden Strecken-abschnitte der B 292. Der westliche Teilabschnitt beginnt am Anfang der Ausfädelungsspur des Anschlusses der L 550 an die B 292 bei Sinsheim (Bau-km 0-915) und endet am Anfang der Einfädelungsspur des umgebauten Anschlusses der K 4281 an die B 292, ca. 300 m vor dem Knotenpunkt (Bau-km 0-330). Der östliche Teilabschnitt beginnt am Knotenpunkt B 292 / K 4281 (Bau-km 0+000) und endet rund 1 km östlich in Fahrtrichtung Waibstadt (Bau-km 0+950). Die Baulänge beider Teilabschnitte beträgt insgesamt 1,535 km. Entsprechend der Verkehrsuntersuchung weist die B 292 im betrachteten Abschnitt einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 18.600 Kfz / 24 h auf (Zählung 2017), in der Prognose 2035 einen DTV von 20.500 Kfz / 24 h. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) ist die B 292 damit in Entwurfsklasse 1 einzustufen. Der einzuhaltende Min-destradius in dieser Entwurfsklasse beträgt gemäß RAL > 500 m. Die Trassierung im Bestand weist östlich der bestehenden Einmündung der K 4281 im betrachteten Streckenabschnitt eine Radienfolge von R=350 m / 310 m / 550 m / 2500 m auf. Zwischen den letzten drei Radien fehlen die trassierungstechnisch erforderlichen Übergangsbögen/Klothoiden. Die Trassierung der B 292 soll deshalb so geändert werden, dass die erforderlichen Mindestradien eingehalten und entsprechende Übergangsbögen zwischen den Radien hergestellt werden. Im östlichen Teilabschnitt entspricht auch der vorhandene Straßenquerschnitt nicht den aktuellen Richtlinien bzw. dem Stand der Technik. Der Streckenabschnitt weist im Bestand eine befestigte Breite von 11,85 m auf, die sich aufteilen in 2 x 0,50 m Randstreifen, einen Fahrstreifen Richtung Waibstadt mit 3,50 m Breite, zwei Fahrstreifen Richtung Sinsheim mit jeweils 3,50 m Breite und einen 0,35 m breiten Trennstreifen zwischen den Fahrtrichtungen. Gemäß RAL ist für einen dreistreifigen Querschnitt eine befestigte Breite von 12,50 m erforderlich, wobei der Trennstreifen zwischen den Fahrtrichtungen 1,00 m breit sein sollte. Im östlichen Teilabschnitt soll die Fahrbahn daher verbreitert werden. Weiterhin werden für den vorhandenen Parkplatz Ein- und Ausfädelungsspuren vorgesehen. Zudem ist in diesem Teilabschnitt eine Faunaquerung über die B 292 vorgesehen. Der bereits im Bestand vorhandene Überholfahrstreifen von Sinsheim in Fahrtrichtung Waibstadt, der bislang am Knotenpunkt B 292 / K 4281 endet, wird über die Kuppe der Daisbacher Höhe ca. 400 m in den östlichen Teilabschnitt verlängert. Der vorhandene Überholfahr-streifen in Fahrtrichtung Sinsheim ist aktuell aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt. Er wird ebenfalls über die Kuppe der Daisbacher Höhe bis zum Beginn der Ausfädelungsspur des Knotenpunktes B 292 / L 550 verlängert. In diesen Bereichen handelt es sich somit um einen Ausbau von drei auf vier Fahrstreifen. Die Länge der Bauzeit beträgt voraussichtlich 7,5 Monate. Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf die bei den Akten befindlichen Unterlagen verwiesen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe

76247 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-0
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

11.06.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Screening-Entscheidung B292-K4281 BA2 ( Screening-Entscheidung B292-K4281 BA2.pdf )