Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung (Änderung Nr. 9) des Planes nach §41 FlurbG erforderlich geworden. Das Landratsamt Ostalbkreis – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgrund der einfachen Änderung Nr. 9 des Plan nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Lauchheim- Hülen für zulässig erklärt. Die Vorprüfung gemäß § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die möglichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen wirken sich nur unerheblich auf die Schutzgüter Boden und Wasser aus. Andere Schutzgüter sind nicht betroffen. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Ostalbkreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Flurneuordnung

Obere Straße 13
73479 Ellwangen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: Flurneuordnung@ostalbkreis.de
Telefon: 07961 567-3265
Fax: 07961 567-3273
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

16.12.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung_Nichtbestehen_UVP_Pflicht ( Öffentliche Bekanntmachung_Nichtbestehen_UVP_Pflicht.pdf )