Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung (Änderung Nr. 9) des Planes nach §41 FlurbG erforderlich geworden. Das Landratsamt Ostalbkreis – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgrund der einfachen Änderung Nr. 9 des Plan nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Lauchheim- Hülen für zulässig erklärt. Die Vorprüfung gemäß § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die möglichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen wirken sich nur unerheblich auf die Schutzgüter Boden und Wasser aus. Andere Schutzgüter sind nicht betroffen. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Ostalbkreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Flurneuordnung
Obere Straße 13
73479
Ellwangen
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | Flurneuordnung@ostalbkreis.de |
| Telefon: | 07961 567-3265 |
| Fax: | 07961 567-3273 |
Datum der Entscheidung
16.12.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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