Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Rahmen der fachlichen Durchsicht des Plans nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Eberhardzell (Guntarz) für genehmigungsfähig erklärt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Modernisierung einer Asphaltdecke einer Gemeindeverbindungsstraße, Neubau von Steilstrecken eines Weges in Asphaltweise, Modernisierung und Neubau von Kieswegen, Neubau von Einmündungen, Einbau von Sickerleitungen, Anlage von Blühstreifen und einer extensive Wiese.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Biberach
Regierungspräsidium Tübingen
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Hauptstraße 25
89584 Ehingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@alb-donau-kreis.de
Telefon: 07391 779-2500
Fax: 07391 779-2600
URL: http://www.biberach.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

01.12.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentl. Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ( Öffentl Bekanntmsch Unterzeichnet.pdf )