Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag der Firma Paul Kleinknecht GmbH & Co. KG Schotter- und Splittwerke, Langenburger Straße 51, 74635 Kupferzell, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Erweiterung des Steinbruchs in Kupferzell auf den Flst. 267/3, 268, 277, 290 und 302, Gemarkung Feßbach, Gemeinde Kupferzell um ca. 15,6 ha in nordöstliche Richtung. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen – 4. BImSchV) und § 4 des BImSchG bedarf das Vorhaben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach diesen Vorschriften, da es unter die Nr. 2.1.1 Verfahrensart (G) des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV fällt. Das Verfahren soll im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Hohenlohekreis. Nach den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die „Errichtung und den Betrieb eines Steinbruches mit einer Flächengröße von 25 ha oder mehr“ im Rahmen des Genehmigungsverfahrens generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Bei der Ermittlung der beurteilungsrelevanten Flächengröße sind neben der beantragten Erweiterung um 15,6 ha die aktuellen und die noch genehmigten Abbauflächen sowie die noch offenen Verfüllbereiche in die Berechnung mit einzubeziehen. Im vorliegenden Fall nehmen diese Betriebsflächen, die zur Größe der Erweiterungsfläche hinzuzuaddieren sind, zusammengefasst einen Umfang von ca. 15 ha ein, womit der Schwellenwert von 25 ha für die UVP-Pflicht überschritten wird. Demgemäß ist nach § 9 Abs. 2 S. 1 UVPG im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
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Verfahrensschritte
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Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.10.2025 - 28.11.2025
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
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