Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ATE Windpark Trischelwald GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe beantragte am 09.07.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nennleistung von je 7,0 MW in Baiersbronn-Röt, Baiersbronn-Klosterreichenbach und Freudenstadt-Igelsberg. Die WEA weisen jeweils eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und eine Gesamthöhe von 245,5 m auf. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Die vier WEA sollen auf den folgenden Grundstücken errichtet werden: WEA 1: Baiersbronn-Röt, Flst. Nr. 575 WEA 2: Baiersbronn-Röt, Flst. Nr. 575 WEA 3: Freudenstadt-Igelsberg, Flst. Nr. 326, 325/2, 324/1, 323/1 WEA 4: Freudenstadt-Igelsberg, Flst. Nr. 250/2, 250/1, 251/3 und Baiersbronn-Klosterreichenbach, Flst. Nr. 198 Die Standorte der geplanten 4 WEA befinden sich unmittelbar angrenzend an den immissionsschutzrechtlich genehmigten Windpark „Seewald“ (bestehend aus 8 WEA) und bilden mit diesem zusammen eine Windfarm mit insgesamt 12 WEA im Sinne von § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Errichtung und den Betrieb der WEA ist gem. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da es sich vorliegend um Waldstandorte handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart erforderlich. Angesichts der Kumulation mit dem angrenzenden Windpark „Seewald“ gem. § 10 Abs. 4 UVPG und der gemeinsamen Waldumwandlungsfläche von mehr als 10 ha ergibt sich eine UVP-Pflicht in Bezug auf die Waldumwandlung gem. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 6 UVPG i. V. m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Mit Antragsabgabe, ergänzt mit Schreiben vom 12.08.2025, wurde von der Antragstellerin für die Errichtung und den Betrieb der WEA die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Dem Antrag wurde mit Entscheidung vom 13.10.2025 durch die Genehmigungsbehörde entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entfällt. Ein UVP-Bericht (Errichtung und Betrieb der WEA / Waldumwandlung) liegt vor.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Freudenstadt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: post-buw@kreis-fds.de
Telefon: 07441 920-5101

Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.10.2025 - 26.11.2025

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung - Windpark Trischelwald - 16.10.2025_sig ( Öffentliche Bekanntmachung - Windpark Trischelwald - 16.10.2025_sig.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antragsunterlagen - Öffentlich - Stand 20.10.2025 ( Antragsunterlagen - Öffentlich - Stand 20.10.2025.zip )

Berichte und Empfehlungen

Entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen - Stand 20.10.2025 ( Entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen - Stand 20.10.2025.zip )