Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ATE Windpark Trischelwald GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe beantragte am 09.07.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nennleistung von je 7,0 MW in Baiersbronn-Röt, Baiersbronn-Klosterreichenbach und Freudenstadt-Igelsberg. Die WEA weisen jeweils eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und eine Gesamthöhe von 245,5 m auf. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Die vier WEA sollen auf den folgenden Grundstücken errichtet werden: WEA 1: Baiersbronn-Röt, Flst. Nr. 575 WEA 2: Baiersbronn-Röt, Flst. Nr. 575 WEA 3: Freudenstadt-Igelsberg, Flst. Nr. 326, 325/2, 324/1, 323/1 WEA 4: Freudenstadt-Igelsberg, Flst. Nr. 250/2, 250/1, 251/3 und Baiersbronn-Klosterreichenbach, Flst. Nr. 198 Die Standorte der geplanten 4 WEA befinden sich unmittelbar angrenzend an den immissionsschutzrechtlich genehmigten Windpark „Seewald“ (bestehend aus 8 WEA) und bilden mit diesem zusammen eine Windfarm mit insgesamt 12 WEA im Sinne von § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Errichtung und den Betrieb der WEA ist gem. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da es sich vorliegend um Waldstandorte handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart erforderlich. Angesichts der Kumulation mit dem angrenzenden Windpark „Seewald“ gem. § 10 Abs. 4 UVPG und der gemeinsamen Waldumwandlungsfläche von mehr als 10 ha ergibt sich eine UVP-Pflicht in Bezug auf die Waldumwandlung gem. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 3 und § 6 UVPG i. V. m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Mit Antragsabgabe, ergänzt mit Schreiben vom 12.08.2025, wurde von der Antragstellerin für die Errichtung und den Betrieb der WEA die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Dem Antrag wurde mit Entscheidung vom 13.10.2025 durch die Genehmigungsbehörde entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entfällt. Ein UVP-Bericht (Errichtung und Betrieb der WEA / Waldumwandlung) liegt vor.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Freudenstadt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft
Herrenfelder Straße 14
72250
Freudenstadt
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | post-buw@kreis-fds.de |
| Telefon: | 07441 920-5101 |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.10.2025 - 26.11.2025
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
Hilfe