Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Datum vom 19.09.2022, eingegangen bei der Genehmigungsbehörde am 28.09.2022, wurde durch die MVV Windenergie GmbH, Luisenring 49, 68159 Mannheim, ein Antrag auf die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen Windpark Waldbrunn, WEA 1 - 7) gestellt. Mit Schreiben vom 18.11.2025, eingegangen bei der Genehmigungsbehörde am 25.11.2025, wurde der Antrag in Bezug auf die Anlage WEA 7 zurückgenommen. Für die Anlage WEA 6 wird von der MVV Windenergie GmbH eine kleinräumige Standortverschiebung geprüft, so dass in Bezug auf die Anlage WEA 6 das Verfahren ruhend gestellt wurde. Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind demnach die fünf Windenergieanlagen WEA 1 - 5. Von den WEA 1 - 5 sollen zwei auf dem Gebiet der Stadt Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) und drei auf dem Gebiet der Gemeinde Waldbrunn (Neckar-Odenwald-Kreis) errichtet werden: • WEA 1 und WEA 2 auf den Grundstücken, Flst.-Nr. 8621 und 8622, Gemarkung Eberbach • WEA 3, WEA 4 und WEA 5 auf den Grundstücken, Flst.-Nr. 1302, Gemarkung Waldbrunn-Strümpfelbrunn und Flst.-Nr. 677, Gemarkung Waldbrunn-Mülben. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe am 08.06.2022 als gemeinsam zuständige Genehmigungsbehörde für alle sieben Anlagen bestimmt. Die Standorte befinden sich in den Fluren „Augstel“ (Rhein-Neckar-Kreis) und „Markgrafenwald“ (Neckar-Odenwald-Kreis) zwischen dem Reisenbacher Grund, Wagenschwend, Strümpfelbrunn, Mülben und Antonslust. Die beantragten Anlagen des Typs Vestas V-162 weisen eine Nabenhöhe von 169,0 m, einen Rotordurchmesser von 162,0 m, eine Gesamthöhe von 250,0 m und eine Nennleistung von 6,0 MW auf. Die MVV Windenergie GmbH hat für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen nach § 7 Abs. 3 UVPG einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 10.06.2022 entsprochen. Für die Rodung bestand nach § 6 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die UVP-Pflicht. Für das Gesamtvorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und war das Genehmigungsverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen und des Umfangs der UVP fand am 12.07.2022 gemeinsam mit der Vorantragskonferenz zur Klärung des rechtlichen Rahmens für das Genehmigungsverfahren und den Umfang der erforderlichen Unterlagen im Sinne des § 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) statt. Die am 28.09.2022 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erforderlich waren. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 02.06.2023 vollständig. Die letzten entscheidungsrelevanten Unterlagen gingen der Genehmigungsbehörde am 27.01.2026 zu.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht
Renzstraße 10
74821
Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | umwelt@neckar-odenwald-kreis.de |
| Telefon: | 06261 84-0 |
| Fax: | 06261 84 4702 |
| URL: | http://www.neckar-odenwald-kreis.de |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.06.2026
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
31.10.2023 - 31.10.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.06.2023 - 11.07.2023
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