Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstück 638 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen wesentlich zu ändern (Az.: G-30-2026-001). Die wesentliche Änderung betrifft die zentrale Entsorgung für feste Abfälle. Sie beinhaltet die Verschiebung der zentralen Abfallentsorgungsanlage nach Norden sowie die bauliche Ertüchtigung der dort bereits vorhandenen temporären Abfallbehandlungsanlage durch den Einbau schalldämpfender Lamellen in den Rauchabzugsöffnungen im Dachbereich, die Schließung der Fassadenöffnungen mit Sandwichpaneelen und den Einbau von Türen und Toren. Die Gebäudestruktur der zentralen Abfallentsorgungsanlage wird der der temporären Abfallbehandlungsanlage angeglichen. Die bisher in der temporären Abfallbehandlungsanlage betriebenen zwei Schredder, jeweils einer für Holz und Pappe, werden mit der Änderung entfernt. Des Weiteren ist östlich des bestehenden Gebäudes eine Feuerwehrumfahrung geplant. Bei der Bestandsanlage handelt es sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Geändert wird eine Anlage der Nummern 8.11.2.4 V, 8.12.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 S der Anlage 1 UVPG. Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach
60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | t13@lfu.brandenburg.de |
| Telefon: | +49 335 60676 5182 |
Datum der Entscheidung
21.05.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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