Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die InfraLeuna GmbH, Am Haupttor in 06237 Leuna hat mit Schreiben vom 30.04.2021 sowie Änderungen vom 03.09.2021 und 26.11.2021 einen Antrag gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage ZAB Leuna bei der zuständigen oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt gestellt.

Die Zentrale Abwasserbehandlungsanlage nimmt bereits jetzt industrielle Abwässer des Industriestandortes Leuna zur Behandlung an. Die Neuansiedlung weiterer Unternehmen sowie beabsichtigte Produktionsweiterungen bereits ansässiger Firmen führen zu einem erhöhten Abwasseranfall und erfordern eine Erhöhung der vorhandenen Abwasserbehandlungskapazität.
Mit der geplanten Anlagenerweiterung soll eine ausreichende Behandlungskapazität geschaffen werden.

Für die geplante Erweiterung der ZAB Leuna besteht aufgrund der im Antrag angegebenen Größen- und Leistungswerte gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1, Punkt 13.1.1 UVPG die unbedingte Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Erweiterung der ZAB Leuna stellt damit eine wesentliche Änderung der bestehenden, mit Bescheid des Regierungspräsidiums Halle vom 16.03.1994 planfestgestellten Abwasserbehandlungsanlage dar und bedarf gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 WHG i.V.m. § 81 Abs. 3 WG LSA einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Darüber hinaus unterliegt dieses Vorhaben auch den Anforderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 2 WHG, da die ZAB Leuna eine eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Sinne der Industrie-Emissionsrichtlinie ist. Es sind hier zusätzlich die Regelungen der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) anzuwenden.

Das hier beantragte Vorhaben zur Erweiterung der ZAB Leuna beinhaltet die Errichtung einer Anaeroben Vorbehandlungsanlage zur Behandlung der zukünftig anfallenden Abwässer der geplanten Bio-Raffinerie der Firma UPM GmbH.
Das in der Anaeroben Vorbehandlungsanlage in einer ersten Verfahrensstufe erzeugte Biogas wird in einer sich anschließenden Verfahrensstufe einer Biogasreinigung und –verwertung zugeführt.
Die Biogasreinigung und –verwertung unterliegt immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Hierfür wird durch die zuständige Immissionsschutzbehörde beim Landkreis Saalekreis ein eigenständiges Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt
Referat 405 Abwasser

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0345 514-0
Fax: 0345 514-1444
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

12.12.2023

Auslegungsinformationen

IL_Bekanntmachung_Bescheide_05032024 ( IL_Bekanntmachung_Bescheide_05032024.pdf )

Entscheidung

1_IL_Genehmigung_12122023 ( 1_IL_Genehmigung_12122023.pdf )
Anlage_1_ UVP ( Anlage_1_ UVP.pdf )
Anlage_2_Unterlagen ( Anlage_2_Unterlagen.pdf )
Anlage_3_LAF ( Anlage_3_LAF.pdf )
Anlage_4_1_Anzeige_Baubeginn ( Anlage_4_1_Anzeige_Baubeginn.pdf )
Anlage_4_2_Anzeige_Fertigstellung ( Anlage_4_2_Anzeige_Fertigstellung.pdf )
Anlage_4_3_Benennung eines Bauleiters ( Anlage_4_3_Benennung eines Bauleiters.pdf )
Anlage_5_Allg_Hinweise ( Anlage_5_Allg_Hinweise.pdf )
Anlage_6_Baustellenschild ( Anlage_6_Baustellenschild.pdf )
Anlage_7_DLV_Geo-Naturpark ( Anlage_7_DLV_Geo-Naturpark.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

22.02.2022 - 21.03.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_2022-02-15 ( Bekanntmachung_2022-02-15.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

UVP_Bericht_Revision1 ( UVP_Bericht_Revision1.pdf )