Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 2 und 3 UVPG für das Vorhaben Änderung des Planfeststellungsbeschlusses „Änderung des Verkehrslandeplatzes Neuhausen“ Änderungsantrag vom 30.07.2019, ergänzt durch Unterlagen aus November 2021 und vom Juni 2022 der Flugplatzgesellschaft Cottbus/Neuhausen mbH. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten Abteilung 4, Dezernat 41 Fachplanung, Umwelt- und TÖB-Angelegenheiten
Mittelstraße 5/5a
12529
Schönefeld
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | poststellelubb@lbv.brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 4100 |
Datum der Entscheidung
14.05.2024