Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des ehemaligen Kiesabbaus Kraftisried, Flurnummern 311/3, 311/8 und 311/9, Gemarkung Kraftisried, Gemeinde Kraftisried, Landkreis Ostallgäu.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.
Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG.
Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau- Abbruch- und Sanierungstätigkeit sowie den Recyclingaktivitäten der Geiger Unternehmensgruppe. Darüber hinaus soll das Vorhaben geeigneten Deponieraum zur öffentlichen Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus dem Gebiet des Landkreises Ostallgäu zur Verfügung stellen.
Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Kraftisried erstreckt sich auf rund 4,34 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Kiesabbaus Kraftisried der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,8 Mio. m3. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 42.000 m³/a bzw. 80.000 t/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 19 Jahren.

Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten:

• Lärmgutachten
• Staubgutachten
• spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Fauna und Flora und Biotopkartierung
• Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
• Landschaftspflegerischer Begleitplan
• Hydrologisch-Geologisches Gutachten
• Gutachten zum Setzungsverhalten des Deponieauflagers und zur Standsicherheit der Deponie
• Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage
• Fachanlagenteil Mengenprognose

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Telefon: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
URL: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

05.07.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses ( Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss ( Planfeststellungsbeschluss.pdf )
Anlage - Eigenüberwachungsprogramm Gewässerschutz, Stand März 2023 ( Anlage - Eigenüberwachungsprogramm Gewässerschutz, Stand März 2023.pdf )