Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die GETEC heat & power GmbH, Albert-Vater-Straße 50 in 39108 Magdeburg, beantragte mit Datum vom 28.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in 09456 Annaberg-Buchholz, auf dem Flurstück 501/4 der Gemarkung Frohnau ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) bestehend aus einer Dampferzeugungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien (Biomasse) zu errichten und zu betreiben. Das neue BMHKW wird eine Feuerungswärmeleistung von 17,4 MW haben. Ein Dampfkessel auf Basis von Erdgas bzw. Heizöl EL ist mit einer Feuerungswärmeleistung von 16,3 MW als Redundanzkessel vorgesehen. Zudem ist die Errichtung eines überdachten Brennstofflagers vorgesehen. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt. Für die Durchführung des Verfahrens und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, zuständig. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für derartige Anlagen ergibt sich aus §§ 4, 6 und 10 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) sowie der Nr. 8.1.1.3 GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Vorhaben ist nach Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1a) der 4. BImSchV wird das Verfahren als förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Ein Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) wurde vorgelegt (§ 9 Abs. 1a Nr. 2 der 9. BImSchV).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456
Annaberg-Buchholz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
URL: | https://www.erzgebirgskreis.de/de/?no_cache=1 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.08.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.02.2023 - 27.03.2023