Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, Flur 21, Flurstücke 117, 118 tlw. und 119-120
Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5, 7 und 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH aus Geilenkirchen plant in Aldenhoven (südöstlich von Dürboslar zwischen der B 56 und der Autobahn A 44) den Neuaufschluss einer ca. 5 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird mit Schreiben vom 22.01.2024 vorab ein Vorbescheid zur bau-planerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt.
Dabei soll verbindlich geklärt werden, ob das in den beigefügten Antragsunterlagen beschriebene Abgrabungsvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist. Die Prüfung soll sich auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts beschränken.
Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de

Datum der Entscheidung

07.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_noUVP_BAMTholen_ALD ( 240507_Bekg_noUVP_Tholen_ALD.pdf )