Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 04.05.2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17.01.2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31.01.2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKI 1 erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Telefon: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266

Datum der Entscheidung

17.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe des StMUV ( Bekanntgabe des StMUV.pdf )