Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH betreibt im Konsortium mit der Firma Palatina GeoCon GmbH & Co. KG die Entwicklung der im bergrechtlichen Bewilligungsfeld Römerberg-Speyer befindlichen Erdöllagerstätte. Auf den beiden Betriebsplätzen (CP 1 und CP 2) erfolgt auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen und Zulassungen eine Gewinnung von Erdöl. Zur weiteren Erkundung und Entwicklung der Lagerstätte soll die Tiefbohrung Römerberg 6 auf dem zugelassenen Betriebsplatz CP 1 abgeteuft werden.

Mit Schreiben vom 09.07.2018 beantragte die Neptune Energy Deutschland GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung Römerberg 6 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage in einem Industriegebiet, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Betriebs.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 08.07.2019
Im Auftrag

gez.
Holsten Hübner

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)

Rheinland-Pfalz

E-Mail: office@lgb-rlp.de
Telefon: 06131 / 9254 - 0
Fax: 06131 / 9254 - 123
URL: www.lgb-rlp.de

Datum der Entscheidung

08.07.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

ROEB-6-UVP-V - Bekanntgabetext ( ROEB-6-UVP-V - Bekanntgabetext.pdf )