Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Neubau der Ortsumgehung Schwarzenbek, Streckenabschnitt II zwischen „Zubringer Nord“ und K 17 (Bau-km 1+025 bis Bau-km 4+105) ist am 12.06.2020 der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 553.32-B 209/B 404 05/10) ergangen. Im Zuge der Bauausführung werden nun Änderungen am Kreisverkehrsplatz K 17 erforderlich, die einer Zulassung gem. § 143 Abs. 2 LVwG SH für Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens bedürfen. Die Planänderung umfasst 1. Anpassungen der Querungsbereiche, der Ausstellflächen und der Wegebreite für Radfahrer, 2. Anlage von Entwässerungsgräben, 3. Vergrößerung der Zu- und Abfahrten zum Kreisverkehrsplatz und 4. Herstellung von Feldzufahrten am Baubeginn der K 17. Das hier zu betrachtende Grundvorhaben ist der Nr. 14.6 der Anlage 1 UVPG zuzuordnen, für das eine allgemeine Vorprüfung zwecks Feststellung der UVP-Pflicht vorgesehen ist. Für das zu ändernde Vorhaben wurde keine UVP durchgeführt. Demnach ist eine UVP-Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 UVPG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
26.05.2023