Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen (SenStadtBW) plant auf dem Grundstück Flughafen Tegel 1, 13405 Berlin-Reinickendorf den Umbau bzw. die Erweiterung des bestehenden Terminalgebäudes A und des Servicegebäudes A2 für die Nutzung der Berliner Hochschule für Technik (BHT). Die Gründungsebenen der geplanten Neubebauung liegen teilweise innerhalb des Grundwasser, so dass Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind. Er-gänzend sind Unterfangungen der Bestandsfundamente im Düsenstrahlverfahren geplant, die bis unter den Grundwasserspiegel reichen. Beantragt ist eine temporäre Grundwasserentnahme für einen Zeitraum von 3 Jahren (März 2026 – März 2029) mit einer Gesamtfördermenge von ca. 1.500.000 m³ Grundwasser. Dies entspricht einer Grundwasserförderung von ca. 500.000 m³/a. Das zutagegeförderte Grundwasser soll je nach Qualität in den S-Kanal der BWB oder in den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (BSK) abgeleitet werden. Die erforderliche Mindest-Einleitqualität muss den Anforderungen des „Merkblatt Grundwasserbenutzungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen im Land Berlin“ (SenUVK – 2018) entsprechen. Es ist der Einsatz einer Enteisenung und einer Grundwasserreinigungsanlage geplant. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Berlin

Ansprechpartner

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
II D:Wasserbehörde

Deutschland

E-Mail: post@senmvku.berlin.de
URL: https://www.berlin.de/sen/mvku/

Datum der Entscheidung

30.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

U460326-0166-2025-UVP-VÖ ( U460326-0166-2025-UVP-VÖ.pdf )