Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Walldürn-Wettersdorf / Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen in 74731 Walldürn-Glashofen und Walldürn-Wettersdorf durch die WINDENERGIE S&H GMBH - Vorbescheid § 9 Abs. 1 BImSchG

23.09.2025

Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde: • Die Standorte 1 und 4 auf Flst.Nr. 558/4 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 3 und 5 auf Flst.Nr. 558 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 6 und 7 auf Flst.Nr. 374 auf der Gemarkung Walldürn-Wettersdorf. Der Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ liegt zwischen den Ortsteilen Wettersdorf (Walldürn), Glashofen (Walldürn), der Stadt Walldürn sowie den Gemeinden Hardheim und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 12.06.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 03.07.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 20.08.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 26.10.2022 durchgeführt. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 18.08.2025. Konkret sollen die nachfolgenden Fragen geklärt werden: • Ist das Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert? • Stehen dem Vorhaben Ziele der Raumordnung gem. § 35 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 3 BauGB entgegen? • Steht dem Vorhaben die gemeindliche Bauleitplanung, insbesondere gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, entgegen? Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 03.09.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Neue Deponieannahme der Untertagedeponie der Südwestdeutsche Salzwerke AG, Standort Heilbronn

23.09.2025

Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS) plant auf dem eigenen Betriebsgelände in Heilbronn die bestehende Annahme der Abfallgebinde für die Untertagedeponie(UTD) abzureißen, neu zu errichten und zu betreiben. Die übertägigen Flächen der UTD erstrecken sich im nördlichen Teil der Tagesanlagen des Steinsalzbergwerks Heilbronn und somit im „Industriegebiet am Neckar” im Norden der Stadt Heilbronn. Für die Untertagedeponie einschließlich Annahme besteht ein abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluss vom 11. August 1998 einschließlich mehrerer zugelassener Änderungen.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

illu-map-boxes.svg