Negative Vorprüfungen
24.07.2026
Die Firma ENERTRAG Windfeld Neuenfeld Malchow Ost GmbH Co. KG, Gut Dauerthal, 17291 Schenkenberg, beantragt die Genehmigung nach § 16b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 17291 Göritz in der Gemarkung Malchow, Flur 2, Flurstücke 110, 116, 118, 139, 150 und 383, der Gemarkung Göritz, Flur 10, Flurstücke 9, 10 und 13 sowie der Gemarkung Tornow, Flur 1, Flurstücke 285, 290 und 366 zwölf Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (AZ.: G-20-2026-057). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Verfahrensführende Stelle
Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie