Zulassungsverfahren
07.01.2026
Die Firma Vossko GmbH & Co. KG betreibt auf den o. g. Grundstücken die 16 Brunnen für verschiedene Verwendungszwecke (Lebensmittelproduktion, Reinigung, Kühlung). Für den Weiterbetrieb der Brunnenanlagen 1 bis 3 wird eine Zulassung in Form einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG mit einer Gesamtentnahme von 320.000 cbm/a beantragt. Die überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 5 und 7 UVP-Gesetz (UVPG)) der geplanten Grundwasserentnahme hatte zum Ergebnis, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zumindest hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen, Boden und Landschaft haben kann. Es wird somit festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend durchzuführen ist. Daher ist von der Antragstellerin am 10.10.2024 ein UVP-Bericht vorgelegt worden. Dieser wurde zuletzt am 05.12.2025 ergänzt. Zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens nach §§ 17 und 18 UVPG liegen folgende Antragsunterlagen, Gutachten, Pläne und Berichte vor: 1. Erlaubnisantrag gemäß § 8 WHG 2. Gutachten „Aquanta Hydrogeologie“ – Berechnung der Grundwasser-Neubildung 3. UVP-Bericht 4. Landwirtschaftliches Gutachten 5. Forstliche Beweissicherung 6. Landschaftspflegerischer Begleitplan 7. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8. Befreiung nach § 67 BNatSchG Der Antrag mit allen Gutachten, Plänen und weiteren Nachweisen bzw. Unterlagen (s. o.), aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Vorhabens werden auf den Homepages der Gemeinde Ostbevern und der Stadt Warendorf zugänglich gemacht. Die Unterlagen können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden: https://www.ostbevern.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen.html https://www.warendorf.de/de/stadt/klima-energie-umwelt/gewaesser/bekanntmachung/ Weiterhin können die Unterlagen eingesehen werden auf der Internetseite Portal Beteiligung.NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1020438 Die o. g. Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III 2. OG Raum 219, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern während der Dienststunden montags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für einen Monat und zwar in der Zeit vom 07.01.2026 bis 09.02.2026 Die o. g. Unterlagen liegen für den Zeitraum, der oben genannt ist, ebenfalls beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 während der Dienststunden aus. dienstags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr dienstags– donnerstags 14:00 – 16:00 Uhr terminliche Absprache möglich unter der Telefonnummer 02581/53 6610 Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift (zu den genannten Zeiten) beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 äußern. Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen also am 09.03.2026 Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt (§ 73 Absatz 6 VwVfG) Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG (anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen) sind bei der o. g. Stelle innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind Rechtsgrundlagen: WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG NRW Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen - Landesumweltverträglichkeitsgesetz BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
Verfahrensführende Stelle
Kreis Warendorf
Wasserwirtschaftliche Vorhaben