Negative Vorprüfungen
21.04.2026
Die KS Energiesysteme GmbH & Co. KG, Unterbergenweg 21, 78655 Dunningen-Seedorf planen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen unterschiedlichen Typen der Fa. Nordex. Die WEA 1 des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nabenhöhe von 179 m, einer Gesamthöhe von 266,50 m und einer Nennleistung von 6.800 kW auf den Grundstücken Flst. Nrn. 11114 und 11115, Gemarkung Unterschefflenz, die WEA 2 des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe 164 m, einer Gesamthöhe von 245,50 m und Nennleistung von 7.000 kW auf dem Grundstück Flst. Nr. 10895, Gemarkung Unterschefflenz und die WEA 3 des Typs Nordex N133/4.8 mit einer Nabenhöhe 164 m, einer Gesamthöhe von 230,60 m und einer Nennleistung von 4.800 kW auf den Grundstücken Flst. Nrn. 10836 und 10837, Gemarkung Unterschefflenz. Insgesamt ist ein Windpark mit 3 Windkraftanlagen geplant. Für die Anlage WEA 1 wurde mit Datum vom 16.06.2025 ein Vorbescheid erteilt. Daraufhin wurde für die WEA 1 bis 3 mit Datum vom 18.06.2025, eingegangen am 18.06.2025, ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG gestellt. Die 3 genannten WEA bilden eine Windfarm und liegen im festgesetzten Wasserschutzgebiet "Kreuzwiesenquelle". Nach § 1 Abs. 1 Nummer 1, § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 des UVPG ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Windfarm mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen und einer jeweiligen Gesamthöhe von mehr als 50 Metern eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Verfahrensführende Stelle
Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Fachdienst Umwelt-Recht
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie