Zulassungsverfahren
12.11.2024
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Errichtung eines Hochwasserschutzes HQ100 an der Weißen Elster der Stadt Gera von der Bahnbrücke bis zur Cubabrücke. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Hochwasserschutz und der maximale Gewinn von Retentionsraum werden mit den folgenden Maßnahmen erzielt: - Errichtung von Hochwasserschutzanlagen (Mauern, Deiche und Geländemodellierungen), - Sicherstellung der Binnenentwässerung, - Rückbau / Neubau von Brücken, - Neuverlegung von Rad- / Geh- und Unterhaltungswegen, - Umverlegungen von Leitungen, - Aufweitung des Gewässers der Weißen Elster, - Gewässerausbau des Bieblacher Baches und des Mühlgrabens, - Errichtung eines Auwaldes und - Geländemodellierung der Elstergärten zum Naherholungsbereich
Verfahrensführende Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben