Negative Vorprüfungen
28.09.2026
Das Vorhaben umfasst den II. Bauabschnitt der Ostendstraße, zwischen der Kreuzung Cheruskerstraße/Dr.-Gustav-Heinemann-Straße (Ostring, B 4R) und der Lechnerstraße. Die aktuelle Planung schließt direkt an den im Jahr 2009 fertiggestellten I. Bauabschnitt an. Die Länge der Baumaßnahme reicht von der Kreuzung mit der B 4R bis über die Lechnerstraße hinaus und beträgt ca. 670 m. Das bestehende Rasengleis der Straßenbahnlinie wird um rund 290 m verlängert. Das Straßenbahngleis verläuft zukünftig geradliniger in der Ostendstraße und wird zwischen der Cheruskerstraße und der Breitengraserstraße auf einem Rasengleis geführt. Auf Grund vorhandener Zwangspunkte erfolgt im Abschnitt zwischen Breitengraserstraße und Lechnerstraße die geplante Gleisführung auf der Fahrbahn, zusammen mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Der Verlauf der neuen Gleistrasse kann den Unterlagen 5.3 und 5.4 (Trassierungslageplan der Straßenbahn) entnommen werden. Durch das verlängerte durchgehende Rasengleis ohne Querung, können Verkehrsqualität sowie Verkehrssicherheit in der Ostendstraße erheblich verbessert werden. Der Betrieb der Straßenbahn wird dadurch beschleunigt und die Fahrplantreue erhöht. Die Straßenbahnlinien 5 und 11 fahren durch den gesamten überplanten Abschnitt der Ostendstraße. Im Planbereich befindet sich, zwischen der Breitengraserstraße und der Lechnerstraße, die Haltestelle „Lechnerstraße“, die im Zuge der Baumaßnahme barrierefrei umgestaltet wird. An den Wochenenden und nach Betriebsschluss der Straßenbahn wird diese auch vom Nightliner-Bus der Linie N 2 angefahren, der zwischen dem Hauptbahnhof und Hersbruck verkehrt. Bei der Ostendstraße handelt es sich um eine ausgebaute Hauptverkehrsstraße (RIN HS III) und Staatsstraße (St 2241). Sie ist eine der wichtigen Ein- bzw. Ausfallstraßen Nürnbergs, die den Innenstadtbereich mit dem Stadtteil Mögeldorf und in der Verlängerung als Laufamholzstraße mit dem Stadtteil Laufamholz verbindet sowie zur Anschlussstelle der Autobahn BAB A 3 und den nordöstlichen Landkreisorten führt. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist in stadteinwärtiger Richtung zwischen Lechnerstraße und Breitengraserstraße eine Fahr- spur mit mindestens 3,40 m Breite geplant. Im Kreuzungsbereich Cheruskerstraße/Dr.-Gustav-Heinemann-Straße (B 4R) sieht die Planung zwei Linksabbiegespuren, eine Geradeausspur und eine Geradeausspur mit Rechtsabbiegen vor. Die Fahrbahnen sind jeweils mindestens 2,70 m breit. Stadtauswärts schließen an diesem Knotenpunkt zunächst zwei Fahrspuren mit mindestens 3,10 m Breite an. Die nördliche Fahrspur endet vor der neuen signalisierten Fußgängerüberquerung. Im Anschluss an diese ist eine Geradeausspur mit Rechtsabbiegern sowie eine Fahrspur zur Wendemöglichkeit vorgesehen. Im weiteren Verlauf ist für den MIV eine Fahrspur stadtauswärts mit einer Breite von mindestens 3,40 m geplant. Für den Radverkehr sieht die Planung am Knotenpunkt Cheruskerstraße/Dr.-Gustav-Heinemann-Straße (B 4R) eine Markierung zum indirekten Linksabbiegen vor. Das indirekte Linksabbiegen erfolgt somit entlang der Ostendstraße in die Cheruskerstraße bzw. Dr.-Gustav-Heinemann-Straße. Zukünftig können Radfahrende zwischen der Cheruskerstraße und Breitengraserstraße sowie in der Gegenrichtung, auf einem Radstreifen mit mindestens 1,60 m zuzüglich 0,25 m Markierung fahren. Im Bereich der neuen Straßenbahnhaltstelle „Lechnerstraße“ wird der Radverkehr auf Radwege mit mindestens 1,65 m Breite gelenkt, um ein sicheres Umfahren des Wartebereichs zu ermöglichen. Zwischen der Lindnerstraße und Lechnerstraße ist je ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn mit mindestens 2,25 m Breite zuzüglich 0,25 m Markierung vorgesehen. Eine optische und klimafreundliche Aufwertung des Straßenraumes erfolgt mit der Schaffung und Pflanzung neuer Baumstandorte. Der Planbereich beinhaltet Anpassungsmaßnahmen im Bereich der kreuzenden bzw. einmündenden Straßen. Die Verkehrssicherheit wird im gesamten Abschnitt deutlich erhöht.
Verfahrensführende Stelle
Regierung von Mittelfranken
Verkehrsvorhaben