Zulassungsverfahren
29.07.2025
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 29.03.2016, in der in 2019 geänderten Fassung, die Fa. Naturwind GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen des Typs GE 5.3 mit einer Gesamtbauhöhe von 240 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung. Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im Vorschlagsgebiet für Windenergieanlagen(WEA) Nr. 14/2015 „Behrenhoff“, Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Behrenhoff, Gemarkung Müssow, Flur 1, Flurstücke 209, 211, 214/2, 235, 239/2. Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.
Verfahrensführende Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP)
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie