Zulassungsverfahren
22.01.2026
Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll. die SKB GmbH & Co. KG hat am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Abgrabung und anschließender Verfüllung für die Flächen in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100, Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 und Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 gestellt. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Abgrabung. Zu diesem Antrag habe ich Sie bereits beteiligt. Am 11.12.2025 änderte die SKB ihren Antrag vom 20.01.2025 dahingehend ab, als dass sich die ursprünglich geplante Größe auf nun maximal 10,00 ha verringern soll und sich auch die Grenzen der geplanten Abgrabungsfläche deutlich nach „innen“ verlagern sollen, so dass ein deutlicher Abstand zur Wohnbebauung entsteht.
Verfahrensführende Stelle
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt und Naturschutz
Herr Michael Heinrich